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Überprüfung der Schätzformeln überfällig
Nationaler Zerlegeversuch angelaufen – Neue Basis für Klassifizierung von Schlachtschweinen

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Eichgesicherten Daten
Die Neutralen Klassifizierungsunternehmen (NKU) im Deutschen Verband Neutraler Kontroll- und Klassifizierungsunternehmen e.V. (DVK) möchten eine zeitnahe Lösung zur Splittung von eichgesicherten Daten aus Waagen und Klassifizierungsgeräten, um einen echten Einbahnstraßenverkehr für Daten an die NKU zu gewährleisten. Nur so können neben den Wiege- und Klassifizierungsdaten auch die Einsenderkennzeichen protokolliert werden, um sie auf Anfrage an die legitimierten Einsender herauszugeben.

Von Sylvia Pfaff, Dorit Böckmann, Manfred Schoberth und Karl Zimmermann

Das neue Fleischgesetz (FlG)

Eine Umsetzungsbetrachtung aus Sicht der Neutralen Klassifizierungsunternehmen des DVK
(Deutscher Verband Neutraler Kontroll- und Klassifizierungsunternehmen e.V.)

Die Neutrale Klassifizierung und Verwiegung von Schlachtkörpern existiert bundesweit seit über 20 Jahren. Zeitlich parallel dazu hat sich die apparative Schweineklassifizierung etabliert. Als Bindeglied in der Geschlachtet-Vermarktung zwischen Roter und Grüner Seite sind die Neutralen Klassifizierungsunternehmen (NKU) seither existent.

Transparenz und Neutralität gab es in dem monetär sensiblen Umfeld der Schlachtviehabrechnungen vor dieser Zeit nicht. Und auch in den langen Jahren der Akzeptanzfindung ist es letztlich nicht gelungen, die Grüne Seite davon zu überzeugen, dass mit der Neutralen Klassifizierung das „Grüne Anliegen“ in guten und wirklich unabhängigen Händen liegt.

Dies hatte u.a. schon immer mit der Sicherheit des Datentransfers zu tun. Ein Problem, das in den südlichen Bundesländern kein Kritikpunkt war, denn dort ist die Technik bis heute überwiegend im Eigentum der unabhängigen Unternehmen. Schließlich nutzen nicht nur die Schlachtunternehmen, sondern auch die verschiedenen Stufen der Vieherfassung einschließlich der Erzeugerorganisationen aus unterschiedlichen Blickwinkeln die von den Klassifizierungsunternehmen erhobenen Daten, nachdem der Schlachthof sie an sie weitergeleitet hatte.

Während die NKU 20 Jahre im rechtlichen oder öffentlichen Sinne nirgendwo in Erscheinung traten, hat der Gesetzgeber nun nach lang anhaltenden Verhandlungen zum 1.11.2008 einen Rahmen gesteckt, in dem die NKU die Hauptakteure sind. Die 4 wesentlichen Eckpunkte, bezogen auf die Arbeit der NKU, kann man folgendermaßen skizzieren:

1. Nicht mehr die anerkannten Sachverständigen sind de jure für die Klassifizierung verantwortlich, sondern die sie entsendenden Klassifizierungsunternehmen, also ihre Arbeitgeber. Diese Arbeitgeber werden von der BLE als unabhängig anerkannt, wenn ihr Klassifizierungsunternehmen unter anderem die Voraussetzungen der Norm DIN EN ISO / IEC 17020 erfüllt.

2. Die „Lieferanten“ des Schlachtviehs haben den Rechtsanspruch, innerhalb von 3 Monaten, die durch den Schlachthof unbeeinflussbaren Originaldaten (Wiege und Klassifizierungsdaten) beim Klassifizierungsunternehmen abzufragen (bei Schweinen auch den Muskelfleischanteil).

3. Das NKU hat unverzüglich nach der Feststellung des Schlachtgewichts ein schriftliches und ein elektronisches Protokoll zu erstellen. Das Protokoll hat neben dem Schlachtgewicht mindestens Name und Anschrift oder Kennzeichen der Lieferanten sowie den Herkunftsbetriebe der Tiere, die Schlachtnummer, das Datum des Schlachttages und bei der Klassifizierung der Schlachtkörper auch die Handelsklasse und den Namen oder das Kennzeichen des Klassifizierers zu enthalten.

4. Die Möglichkeit der eindeutigen Zuordnung der Schlachtdaten zum jeweiligen Herkunftsbetrieb (Schlagstempel) wird in der Begründung zur Durchführungsverordnung beschrieben. Auf alle Daten, die die NKU im Rahmen des FlG zu erheben haben, müssen sie (die NKU) einen vom Schlachtbetrieb nicht beeinflussbaren Zugriff haben. Diese Protokollierung macht grundsätzlich die Herausgabe der Daten an die Landwirte (§ 10 FlG) möglich, wenn der Anlieferer der Tiere an den Schlachthof selbiges zulässt, allerdings auch nur dann …

Die NKU im DVK sehen sich in der Verpflichtung, den Prozess der Implementierung des Fleischgesetzes in den Alltag neutral zu begleiten. Hierbei stellen sich folgende Fragen, die insbesondere die Datensicherheit betreffen:

1. Nachdem die BLE im Bundesanzeiger den Antrag auf Zulassung als NKU veröffentlicht hat, fällt auf, dass die Klassifizierungsunternehmen demnach nur darstellen sollen, wie sie den unbeeinflussbaren Zugriff auf die Klassifizierungsgeräte und Waagen sicherstellen wollen. Dies könnte in der Praxis bedeuten, dass die einfache Übermittlung einer Diskette aus der Schlachtbetriebs-EDV oder die Herausgabe der Daten über die Alibiprotokolle reichen würde, denn andere Ursprungsdaten haben die NKU nicht.

Der DVK gibt zu bedenken, dass dies nicht im Sinne der Väter des Gesetzes, der Durchführungsverordnung (DVO) und der Begründung zur DVO war. Schließlich soll der Empfänger der Daten aus einem zugriffssicheren Bereich auch das Klassifizierungsunternehmen sein, denn das NKU muss die Weitergabe der Daten auch auf elektronischem Wege an die Anlieferer / Grüne Seite ermöglichen können.

Wird dieser Standpunkt verneint, bleibt alles wie es ist: die Herausgabe der Daten erfolgt händisch anhand von Fotokopien (unter Schwärzung der nicht zugehörigen Teile), der Einsatz moderner Datenerfassungs- und Weiterleitungstechniken kommt aus Wettbewerbsgründen nicht zum Tragen.

2. Während die BLE die Anerkennung der Klassifizierungsunternehmen steuert und Regelungen dafür bestimmt, stellt sich die Frage nach der täglichen Überwachungsroutine durch die jeweiligen Landesüberwachungsbehörden. Schließlich gibt es einige Länder, die die Routine der Überwachung selbst durch EDV-Lösungen voran treiben, und andere, die die Kontrolle der echten Unbeeinflussbarkeit der Schlachtdaten in Ermangelung von ausreichendem Fachpersonal nicht vornehmen können. Eine Wettbewerbsverzerrung unter den Viehhandels- und Schlachtunternehmen ist programmiert und die NKU haben sich dem unterzuordnen. – Dies, obwohl mit dem neuen FlG die bundesweite Vereinheitlichung angestrebt war und Landwirte in dem Glauben leben, dass sie nach dem FlG allerorten gleiche Voraussetzungen vorfinden.

3. Die Erwartung der Grünen Seite, dass sie die Daten der NKU über ihre eigenen Schweine bekommen, ist nur dann gewährleistet, wenn die eichgesicherten Daten von Waage und Klassifizierungsgerät und die erfassten Einsenderkennzeichen (EKZ) in einem Einbahnstraßensystem zum Rechner des NKU gelangen. Anderenfalls können die NKU nur Daten gemäß laufender Schlachtnummer (so sieht es das FlG auch vor) herausgeben. Diese sind jedoch nicht zwangsläufig identisch mit den für die Landwirte erfassten Schweine. Schließlich ist hinlänglich bekannt, dass überall Zuordnungen aus unterschiedlichen Gründen erfolgen müssen - auch und insbesondere, weil viele Landwirte ihre Tiere nicht (ausreichend gut) kennzeichnen.

Falls, aus welchen Gründen auch immer, nicht eine EDV-Lösung installiert werden kann wie sie im Süden der Republik vorherrscht, die übrigens unabhängig von den Eigentumsverhältnissen ist, richtet sich die Bitte der DVK-Mitglieder an die Adresse von Behörden (BLE, PTB, Eichbehörden), Gerätehersteller und Vertreter der Landwirtschaft, möglichst zeitnah eine Lösung zur Splittung von eichgesicherten Daten aus Waagen und Klassifizierungsgeräten zu verlangen bzw. zu entwickeln, um einen echten Einbahnstraßenverkehr für Daten an die NKU zu gewährleisten. Nur so können die NKU ihrem Auftrag gerecht werden und neben den Wiege- und Klassifizierungsdaten auch die EKZ zu protokollieren, um sie auf Anfrage an die legitimierten Einsender herauszugeben. Auf keinen Fall dürfen vorschnelle Genehmigungen aus Zeitgründen (am 1.11.2009 endet die Übergangsfrist) durch die BLE erfolgen, denn dann greift die Grüne Seite auf Daten der NKU zurück, die letztlich nur die heutigen Situation spiegeln, allerdings unter dem Deckmantel der Absichten des neuen FlG.

(gez. für den DVK: Dr. S. Pfaff, M. Schoberth, K. Zimmermann, Dr. D. Böckmann)

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20 Jahre Neutrale Schlachtkörperklassifizierung
- Ein Rück- und Ausblick -

Die traditionelle Vermarktung von Lebendvieh auf Großmärkten der Regionen mit hoher Bevölkerungsdichte verlor in den 1960er Jahren stark an Bedeutung. Technische Neuerungen, vor allem die Möglichkeit Fleisch in Kühltransportern über große Distanzen sicher befördern zu können, führte dazu, dass Schlachttiere in zahlreichen zu dieser Zeit gegründeten Versandschlachtereien direkt in den Erzeugungsgebieten geschlachtet wurden. Von dort wurden sie als Schlachthälften zu den Verarbeitern in die Ballungszentren transportiert.

Im Zuge dieses Wandels erkannte die Mehrzahl der Marktbeteiligten, dass statt der Beurteilung des lebenden Viehs die Beurteilung des Schlachtkörpers erforderlich ist. Hierdurch erwartete man eine verbesserte Beurteilung des Wertes der geschlachteten Tiere.

In der Folge wurden in der damaligen Bundesrepublik Deutschland mit der Verabschiedung des Handelsklassengesetzes im Dezember 1968 erstmals gesetzliche Handelsklassen eingeführt. Als Merkmale wurden u.a. Qualität, Herkunft, Sortierung und Beständigkeit bestimmter Eigenschaften beschrieben.

Die Einstufung in Handelsklassen erfolgte durch nach Landesrecht ausgebildete und öffentlich bestellte Sachverständige, die jedoch Mitarbeiter der jeweiligen Schlachtbetriebe waren, ein Sachverhalt, der Jahre später zur Einführung der Neutralen Klassifizierung und Verwiegung führten sollte.

In den nordwestdeutschen Veredelungsgebieten etablierte sich schon früh eine zunächst von den Landwirtschaftskammern getragene Kontrolle dieser Sachverständigen. Gleichwohl kam es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen „Roter“ und „Grüner“ Seite. Schließlich beurteilten Mitarbeiter der Schlachtbetriebe Dinge, die dem Landwirt als Bezahlungsgrundlage dienen sollten – eine offenkundige Interessenkollision.

Anfang der 1980er Jahre regte sich in Niedersachsen zunehmend Unmut über diese Art der Klassifizierung. Die im Landesmarktverband für Vieh und Fleisch Niedersachsen zusammengeschlossenen Verbände der Land-, Vieh- und Fleischwirtschaft griffen die Situation auf und planten einen beliehenen Verein zur Durchführung der Klassifizierung und Verwiegung von Schlachttieren. 1987 schließlich sollte der Wechsel von der bis dahin schlachthofbestimmten Einstufung in Handelsklassen (Klassifizierung) zur Neutralen Klassifizierung umgesetzt werden.

Je näher der Termin rückte, desto mehr Probleme zeigten sich im Hinblick auf die ursprünglich vorgesehene Konstruktion. In dieser Situation wurde ein Beispiel aus Bayern, private Unternehmen mit der Durchführung von Klassifizierung und Verwiegung zu beauftragen, gerne aufgegriffen. Im Juni 1987 kam es schließlich zur „Geburt“ der Neutralen Klassifizierung und Verwiegung von Schlachttierkörpern in Niedersachsen.

Da viele Betriebe in dieser Zeit neben der Neutralen Klassifizierung durch unabhängige Unternehmen auch die Geräteklassifizierung einführten, kam es mancherorts zu tumultartigen Auseinandersetzungen zwischen „Roter“ und „Grüner“ Seite. Diese wurden ausgetragen auf dem Rücken vieler neuer Mitarbeiter, deren Berufsprofil und berufliches Selbstbewusstsein sich erst allmählich entwickelten. Auch die Rotation, vorgeschrieben in den Sachverständigen-Richtlinien der Länder, gehört zu Ihrem Berufsbild. Mindestens 3 Schlachtbetriebe und ihre Besonderheiten sind zu beherrschen – dazu gehört auch die Fähigkeit, den vielen starken Charakteren in Viehhandel und Schlachtbetrieben neutral und höflich zu begegnen. Die Mitarbeiter der ersten Stunde sind Kollegen, die es geschafft haben, in diesem stark emotionsgeladenen Umfeld mit Ruhe und Gelassenheit ihren Weg zu finden.

Nach dem Start der Neutralen Klassifizierung in Niedersachsen folgte 2 Jahre später deren Einführung in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Auch die anderen Bundesländer schlossen sich an und in erstaunlich kurzer Zeit etablierten sich nach 1987 verschiedene Unternehmen bundesweit am Markt. Staatliche Behörden (heute LANUV oder LAVES, früher die Bezirksregierungen oder das LEJ) übernahmen die Überwachung der Klassifizierung und Verwiegung und werden neben Routinekontrollen längst auch bei Streitfällen hinzugezogen.

Die Finanzierung der „Neutralen Klassifizierung und Verwiegung“ erfolgte von Anfang an durch die Vieh liefernde Landwirtschaft und durch die Schlachtbetriebe.

Ungeachtet der stark emotional ausgetragenen Auseinandersetzungen in Einzelfällen, findet die Arbeit der Neutralen Klassifizierungsunternehmen heute durchweg Zustimmung. Zusammen mit der neutralen Gewichtsfeststellung, (d.h. in erster Linie Kontrolle der Schnittführung und Überwachung der Wiegetechnik) konnte ein erheblicher Zuwachs an Transparenz, Sicherheit und Vertrauen in der Geschlachtetvermarktung erreicht werden. In Einzelfällen werden auch die Viehannahme und andere mit der Identifikation und Zuordnung der richtigen Schweine zum richtigen Landwirt in Zusammenhang stehende Aufgaben sowie die Überprüfung der durch die Tierärzte angeordneten Abschnitte durch Neutrale Unternehmen.

Bereits mit Beginn der Neutralen Klassifizierung und Verwiegung von Schlachttieren wurde in Nordrhein-Westfalen zu den gesetzlichen Vorschriften eine sogenannte Rahmenvereinbarung auf freiwilliger Basis eingeführt. Die am Vieh- und Fleischmarkt beteiligten Gruppierungen regelten darin Aufgaben, Pflichten und Rechte der Neutralen Klassifizierungsunternehmen, die weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus gehen. Auch Bereisungen der Schlachtbetriebe durch die Überwachungsbehörden zusammen mit Marktbeteiligten (insbesondere der „grünen“ Seite) wurden vereinbart und finden sehr regelmäßig statt. In den Beiratssitzungen werden die Ergebnisse offen diskutiert, mit Auflagen versehen und mögliche Maßnahmen ergriffen. Die Leitung des Beirates liegt in den Händen des LANUV (früher LEJ) in Düsseldorf.

Durch die fortwährende Weiterentwicklung der freiwilligen Rahmenvereinbarung in NRW gewann diese zunehmend an Bedeutung. Als im Jahre 2006 auch in Niedersachsen der Entschluss gefasst wurde, eine solche freiwillige Selbstverpflichtung einzuführen, diente sie als Vorbild und wurde schließlich 2006 mit geringfügigen Abweichungen auch für Niedersachsen übernommen. Damit hatten sich die beiden Bundesländer mit der größten Bedeutung in der Viehvermarktung zu einem offenen und besseren als dem gesetzlichen Standard entschlossen.

Die teilweise mehrstufige Erfassung und Lieferung von Schlachttieren führen trotz allem immer noch zu einer häufig als unzureichend erachteten Markttransparenz. Insbesondere die Schweinemäster wollen die Klassifizierungsergebnisse, die Schlachtgewichte und die durch die Tierärzte angeordneten Abschnitte sowie die Befunddaten je Einzelschwein früher erfahren. Bei Ablieferung zum Auto-FOM verlangen sie darüber hinaus auch Informationen über die Muskelfleischanteile je Einzelschwein. Im Hinblick auf Schlachtrinder steigt das Informationsbedürfnis ebenfalls, der Lieferant möchte auch hier möglichst noch am Tag der Lieferung via Internet die Daten abrufen können.

Als Ergebnis dieser Entwicklung steht die Neutrale Klassifizierung am Anfang eines neuen Zeitabschnittes.

Dies lässt sich anhand von zwei Initiativen, die sich im Grunde ergänzen, verdeutlichen:

  1. Arbeitstitel Blackbox: In jüngerer Zeit befasste sich der Beirat der Rahmenvereinbarung in NRW intensiv mit der Sicherung und der Verfügbarkeit der Schlachtdaten für die Einsender innerhalb von 24 Stunden. Zunächst sollen die Schlachtdaten zentral im Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) abrufbar gemacht werden. Im Rahmen eines Pilotprojektes, für das sich ein Schlachtbetrieb aus NRW und die SGS Germany zur Verfügung stellen, soll die Umsetzbarkeit überprüft werden. Zusätzlich werden auch die Überprüfung der Arbeitsergebnisse der Klassifizierer und ihre Kontrolle durch das LANUV sowie die Befunddaten der Tierärzte Teilaspekte sein. Auch niedersächsische Marktbeteiligte signalisierten bereits Ihre grundsätzliche Teilnahmebereitschaft und größtes Interesse.
  2. Arbeitstitel Neues Vieh- und Fleischgesetz: Die zweite neue „Baustelle“ ergibt sich aus dem neuen Fleischgesetz (tritt 2008 in Kraft). Hiernach müssen die Klassifizierungsunternehmen selbst den Landwirten / Einsendern auf Anfrage die Muskelfleischanteile je Einzeltier liefern. Derzeit verfügen sie über die benötigten Daten aber nur auf dem Endlos-Papier. Die oben skizzierte Blackbox-Lösung wäre somit auch dazu geeignet, dem neuen Fleischgesetz und den noch zu erwartenden Durchführungsverordnungen gerecht zu werden.

Im Rück- und Ausblick nach 20 Jahren Neutraler Klassifizierung und Verwiegung wird deutlich, dass trotz unterschiedlicher Interessenlagen Landwirte, Schlachtbetriebe und Viehhandelsunternehmen letztlich in demselben Spannungsfeld agieren. Neben dem Wunsch nach besserer und verlässlicherer Information steht eben auch die Erkenntnis, dass am Schlachtvieh- und Fleischmarkt alle in einem Boot sitzen. Hierzu gehören auch oder gerade auch die Neutralen Klassifizierungsunternehmen.

Dr. Dorit Böckmann
Christoph Schildmann